Baunebenkosten 2026: Die vollständige Checkliste
Alle Baunebenkosten auf einen Blick: Grunderwerbsteuer, Notar, Architekt, Vermessung, Versicherungen und oft vergessene Posten.

Die vollständige Checkliste der Baunebenkosten
Baunebenkosten machen ca. 15 bis 20 % der Gesamtkosten aus und werden von Bauherren oft unterschätzt:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises (je nach Bundesland)
- Notar + Grundbuch: ca. 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises
- Makler: 3,57 bis 7,14 % (falls Makler beteiligt)
- Architekt/Bauingenieur: 10 bis 15 % der Baukosten (HOAI)
- Vermessung: 2.000 bis 4.000 €
- Baugenehmigung: 0,2 bis 0,7 % der Baukosten
- Bodengutachten: 1.000 bis 2.500 €
- Baustrom/-wasser: 500 bis 1.500 €
- Erschließung: 5.000 bis 20.000 € (falls nicht erschlossen)
- Versicherungen: 2.000 bis 4.000 € (Bauherren-Haftpflicht, Bauleistung, Feuer-Rohbau)
- Prüfstatiker: 1.500 bis 3.000 €
- Energieberater: 2.000 bis 4.000 € (für KfW-Förderung Pflicht)
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
- Bayern, Sachsen: 3,5 %
- Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
- Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen: 6,5 %
- Bremen, Hamburg, Niedersachsen: 5,0 bis 5,5 %
Häufige Fragen
Wie hoch sind Baunebenkosten typischerweise?
Ca. 15 bis 20 % der reinen Baukosten. Bei einem 350.000-€-Haus also 52.500 bis 70.000 € zusätzlich.
Welche Baunebenkosten werden oft vergessen?
Häufig vergessen: Baustrom/Bauwasser, Baustraße, Baumfällung, Entsorgung Bodenaushub, Prüfstatiker, Blower-Door-Test.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-04-19. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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