KfW Heizungsförderung seit 21. Juli 2026: Was sich geändert hat, und was das für dich bedeutet
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue KfW-Förderbedingungen: niedrigere Höchstkosten, kein Effizienzbonus mehr, dafür ein gestaffelter Einkommensbonus und bis 80 % Förderung.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bei der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) sind die förderfähigen Höchstkosten gesunken, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind weggefallen. Dafür gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus, und Haushalte mit kleinem Einkommen können bis zu 80 Prozent Förderung bekommen. Die Übergangsphase für Anträge nach altem Recht endete am 20. Juli 2026. Hier steht, was jetzt gilt.
Stand dieses Artikels: 7. Oktober 2026.
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Die Heizungsförderung 458 läuft weiter, aber mit neuen Konditionen: Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sanken von 30.000 auf 28.000 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Neu sind ein dreistufiger Einkommensbonus und eine Obergrenze von 80 Prozent für kleine Einkommen.
Die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten ist geblieben. Im Einzelnen:
- Förderfähige Kosten: 28.000 Euro statt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab 1. Februar 2027 halbjährlich 750 Euro weniger
- Effizienzbonus entfällt: Der bisherige Bonus von 5 Prozent, etwa für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, ist weggefallen
- Emissionsminderungszuschlag entfällt: Der pauschale Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen ist gestrichen
- Einkommensbonus neu gestaffelt: 40, 30 oder 10 Prozent für selbstnutzende Eigentümer
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 statt 20 Prozent, ab 1. Februar 2027 halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger
- Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 80 Prozent
Alte Konditionen bekommt nur, wer seinen Antrag vor dem 21. Juli 2026 mit vollständiger und korrekter Bestätigung zum Antrag (BzA) gestellt hat.
Förderfähige Höchstkosten seit 21. Juli 2026
Für Wohngebäude gilt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten. Nur der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 halbjährlich.
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten seit 21.7.2026 | Entwicklung |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € | ab 01.02.2027 halbjährlich minus 750 €, ab 01.08.2030 22.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | unverändert |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € | unverändert |
Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, und BEG-EM-Richtlinie.
Für Nichtwohngebäude gelten eigene Höchstbeträge nach Fläche. Die Werte stehen im Merkblatt 458 bzw. im Merkblatt für Nichtwohngebäude.
Wichtig: Der Höchstbetrag begrenzt die förderfähigen Kosten, nicht den Zuschuss. Bei 28.000 Euro und 30 Prozent Grundförderung ergibt sich ein Basiszuschuss von 8.400 Euro, ohne Boni.
Einkommensbonus: Wer bekommt wie viel?
Selbstnutzende Eigentümer erhalten je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 40, 30 oder 10 Prozent zusätzlich. Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | kein Einkommensbonus |
Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.
Der Familienzuschlag gilt pauschal und einmalig, unabhängig von der Zahl der Kinder. Ein Beispiel, grob gerechnet: Eine Familie mit einem Kind und 38.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt mit Zuschlag rechnerisch bei 28.000 Euro und erhält damit 40 Prozent.
Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Wer 2026 beantragt, legt die Einkommensteuerbescheide für 2023 und 2024 vor.
Mit 40 Prozent Einkommensbonus und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus kämen rechnerisch 86 Prozent zusammen. Die Förderung ist aber gedeckelt: bei 80 Prozent für Haushalte bis 30.000 Euro, sonst bei 70 Prozent.
Für vermietete Immobilien gibt es weder Einkommens- noch Klimageschwindigkeitsbonus. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent bis Ende Januar 2027
Der Bonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 Prozent. Für Anträge ab 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 Prozent, ab 1. August 2027 auf 8 Prozent, ab 1. Februar 2028 auf 4 Prozent. Ab 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
Den Bonus bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, und zwar für den Tausch
- einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, unabhängig vom Alter, oder
- einer Gas- oder Biomasseheizung, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.
Ein grob gerechnetes Beispiel für ein Einfamilienhaus mit angenommenen 18.000 Euro förderfähigen Kosten, Antrag bis 31. Januar 2027, ohne Einkommensbonus:
- Grundförderung (30 %): 5.400 Euro
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): 2.880 Euro
- Zuschuss zusammen: 8.280 Euro
Maßgeblich für die Höhe ist das Datum des Antrags, nicht der Einbau. Wer ein Einfamilienhaus saniert und die alte Heizung tauschen will, sollte den Antrag bis 31. Januar 2027 stellen, um die 16 Prozent zu sichern.
Sanierungsförderung: neue Tilgungszuschüsse
Auch die Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG, KfW 261) läuft seit dem 21. Juli 2026 nach neuen Regeln. Der Kredithöchstbetrag liegt einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit, die Erneuerbare-Energien-Klasse ist jetzt Mindeststandard.
- Kredithöchstbetrag: 150.000 Euro je Wohneinheit (vorher 120.000 Euro, mit EE- oder NH-Klasse 150.000 Euro)
- Tilgungszuschuss Basis: EH 40 EE 10 Prozent, EH 55 EE 5 Prozent, EH 70 EE und EH 85 EE 0 Prozent, EH Denkmal EE 5 Prozent
- Boni: Nachhaltigkeitsklasse plus 5 Prozentpunkte, worst performing building plus 10 Prozentpunkte (EH 40, 55, 70)
- EE-Klasse-Bonus von 5 Prozentpunkten entfällt, weil die EE-Klasse jetzt Standard ist
- Serielles Sanieren: plus 15 Prozentpunkte bei EH 40 und 55, neu plus 5 Prozentpunkte bei EH 70; beantragbar seit 24. September 2026
Quelle: KfW-Merkblatt 261, gültig ab 24.09.2026.
Bei Nichtwohngebäuden sind die Tilgungszuschüsse laut KfW pauschal um 10 Prozentpunkte gesunken, der Bonus für serielles Sanieren ist dort neu.
Wer ein älteres Bestandsgebäude sanieren will, sollte die neuen Zuschüsse konkret durchrechnen lassen. Regionale Kostenwerte findest du etwa auf der Seite Baukosten Bayern.
Wertschöpfungsbonus: voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027
Laut BAFA soll ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung für elektrische Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU erhalten zusätzlich 15 Prozent Bonus. Ein festes Datum gibt es noch nicht.
| Herkunft der Wärmepumpe | Grundförderung voraussichtlich ab Q1 2027 |
|---|---|
| Ursprung in der EU | 15 % plus 15 % Bonus = 30 % |
| Ursprung außerhalb der EU | 15 % |
Quelle: BAFA, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Stand 16.09.2026. Details sind noch in Arbeit.
Für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung würde sich die Grundförderung damit halbieren. Welche Geräte als EU-Ursprung gelten, ist noch nicht abschließend festgelegt. Frag beim Angebot nach dem Herstellungsort und lass ihn dir schriftlich bestätigen.
Ebenfalls ab dem ersten Quartal 2027 soll es keine Heizungsförderung mehr geben, wenn das Gebäude bereits einen förderfähigen Wärmeerzeuger hat, der seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde. Ausgenommen sind bivalente Systeme mit fossilem Anteil.
Was bedeutet das für deine Planung?
Wer einen Heizungstausch plant, sollte den Antrag bis 31. Januar 2027 stellen. Danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstkosten, und die Grundförderung für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung könnte ab 2027 fallen.
Szenario A: Heizungstausch bis Januar 2027. Antrag bis 31.01.2027 stellen, Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sichern, förderfähige Kosten bis 28.000 Euro nutzen. Einkommensbonus prüfen, wenn du selbst nutzt und dein zu versteuerndes Einkommen bis 50.000 Euro liegt.
Szenario B: Heizungstausch später im Jahr 2027. Klimageschwindigkeitsbonus dann 12 oder 8 Prozent, förderfähige Kosten 27.250 bzw. 26.500 Euro. Achte auf den Ursprung der Wärmepumpe, falls der Wertschöpfungsbonus bis dahin gilt.
Szenario C: Neubau. KfW 458 gilt nur für bestehende Gebäude. Für Neubauten ist der Klimafreundliche Neubau (297 für Selbstnutzer, 298 für andere) die passende Förderung. Das Effizienzhaus 55 wird laut KfW bis spätestens 31. Dezember 2026 gefördert (Antragseingang), bis 100.000 Euro je Wohneinheit.
Szenario D: Sanierung Mehrfamilienhaus. Kredithöchstbetrag 150.000 Euro je Wohneinheit, neue Tilgungszuschüsse je Stufe durchrechnen. Heizungsförderung und Effizienzhaus-Sanierung lassen sich nicht parallel beantragen, es gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.
Für deine Gesamtkalkulation mit Haustechnik und regionalen Kostenunterschieden nutze den Baukostenrechner.
Einen Überblick über alle Programme erklärt unser Ratgeber KfW-Förderung 2026.
FAQ: Neue KfW-Regeln seit 21. Juli 2026
Was gilt für Anträge aus der Übergangsphase?
Wer vor dem 21. Juli 2026 mit vollständiger und korrekter BzA beantragt hat, bekommt die alten Konditionen, auch wenn die Zusage später kam. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Für alle Anträge ab dem 21. Juli gelten die neuen Bedingungen.
Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe?
Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten, das gilt für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro). Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das maximal 22.400 Euro. Für alle anderen liegt die Obergrenze bei 70 Prozent.
Entfällt der Effizienzbonus komplett?
Ja. Den Effizienzbonus von 5 Prozent gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Der geplante Bonus für Wärmepumpen mit EU-Ursprung ist ein anderes System und soll voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 kommen.
Für wen gilt der Einkommensbonus?
Nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, steigt die Grenze einmalig um 10.000 Euro, egal wie viele Kinder es sind.
Wie läuft der Antrag heute ab?
Zuerst holst du eine BzA ein, vom Fachunternehmen oder von einem Energieeffizienz-Experten. Dann schließt du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Den Antrag stellst du selbst im Portal "Meine KfW" und lädst den Vertrag hoch. Für den Einkommensbonus brauchst du die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Danach hast du 36 Monate für die Umsetzung.
Was gilt für den Klimafreundlichen Neubau (297/298)?
Die Förderung für das Effizienzhaus 55 wurde laut KfW bis spätestens 31. Dezember 2026 verlängert, sofern die Mittel reichen. Der Kredit beträgt bis 100.000 Euro je Wohneinheit. Bis 150.000 Euro gibt es nur beim Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel.
Hinweis zu diesem Artikel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde von der Redaktion Baukostenplan.de auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Fachmann (Architekt, Ingenieur, Energieberater, Steuerberater, Anwalt). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Keine Finanzberatung iSd § 34f GewO. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich kurzfristig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-10-07. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KfW (kfw.de), beim BAFA (bafa.de) oder bei Ihrer Hausbank.
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